(BGH = Bundesgerichtshof, BR Deutschland, Zentrales Gericht - hoch
, , V ZR 133/08
- Urteil
16.01.2009
)
Vertragspartei, die etwas verlangt, das nach Vertrag nicht geschuldet, oder Gestaltungsrecht ausübt, das nicht besteht, verletzt Pflicht zur Rücksichtnahme nach § 241 II BGB - vertreten nur bei offenbar fehlender Plausibilität
...Text des Urteils