(BVerwG = Bundesverwaltungsgericht, BR Deutschland, Zentrales Gericht - hoch
, , BVerwG 2 B 52.07
- Beschluß
26.06.2007
)
Die auf sämtliche Zulassungsgründe nach § 132 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 VwGO gestützte Beschwerde ist unbegründet. Keiner der Zulassungsgründe ist verwirklicht.
...Text des Beschlusses