(BGH = Bundesgerichtshof, BR Deutschland, Zentrales Gericht - hoch
, , VII ZB 40/06
- Beschluß
23.11.2006
)
Hauptsacheverfahren kann wegen anderweit anhängigem selbständigem Beweisverfahren teilweise ausgesetzt werden, wenn Voraussetzungen der Aussetzung nur für selbständigen Teil des Streitstoffs vorliegen
...Text des Beschlusses