(BGH = Bundesgerichtshof, BR Deutschland, Zentrales Gericht - hoch
, , III ZB 55/09
- Beschluß
17.12.2009
)
Allein der Umstand, dass sich Richter zur Erprobung beim Oberlandesgericht befindet, rechtfertigt noch nicht die Besorgnis seiner Befangenheit in einem gegen seinen Dienstherrn gerichteten Amtshaftungsprozess
...Text des Beschlusses