(BGH = Bundesgerichtshof, BR Deutschland, Zentrales Gericht - hoch
, , 4 StR 106/06
- Beschluß
19.04.2006
)
Urteil kann, soweit es infolge der Rechtsmittelbeschränkung der revisionsrechtlichen Überprüfung unterliegt, nicht bestehen bleiben, weil die Beurteilung der Schuldfähigkeit des Angeklagten durch das LG durch-greifenden rechtlichen Bedenken begegnet.
...Text des Beschlusses