(BGH = Bundesgerichtshof, BR Deutschland, Zentrales Gericht - hoch
, , 4 StR 549/04
- Urteil
07.07.2005
)
Die Vereinbarung der Begehung einer Ordnungswidrigkeit, die \\\"einvernehmlich\\\" zur Verhängung eines Bußgeldes führt, ist grundsätzlich kein Vorteil im Sinne der Bestechungstatbestände
...Text des Urteils