(BGH = Bundesgerichtshof, BR Deutschland, Zentrales Gericht - hoch
, , I ZR 12/06
- Urteil
30.10.2008
)
Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte, die auch unter der Geltung des § 545 II ZPO in der Revisionsinstanz von Amts wegen zu prüfen ist, folgt aus § 39 ZPO, weil Beklagte in 1. Instanz zur Sache verhandelte
...Text des Urteils