(BGH = Bundesgerichtshof, BR Deutschland, Zentrales Gericht - hoch
, , VII ZR 113/09
- Urteil
19.08.2010
)
Hat WEGem mit Mehrheit Ausübung von Mängel-Gewährleistungsrechten an Bausubstanz an sich gezogen, ist Eigentümer nicht unbedingt gehindert, dem Veräußerer Frist zur Mängelbeseitigung mit Ablehnungsandrohung zu setzen
...Text des Urteils