(OLG = Oberlandesgericht, BR Deutschland, Regionales Gericht - hoch
, Dresden
, 1 AR 120/04
- BeschluĂ
14.07.2005
)
Wird ein Rechtsanwalt sowohl im Verfahren zur Bestimmung des zustĂ€ndigen Gerichts als auch im anschlieĂenden Hauptsacheverfahren tĂ€tig, so erhĂ€lt der Rechtsanwalt fĂŒr die TĂ€tigkeit im Gerichtsstandsbestimmungsverfahren keine gesonderte VergĂŒtung
...Text des Beschlusses