(BGH = Bundesgerichtshof, BR Deutschland, Zentrales Gericht - hoch
, , 4 StR 292/05
- Beschluß
01.09.2005
)
§ 315b StGB: Bei Vorgängen im fließenden Verkehr muss zu dem bewusst zweckwidrigen Kfz-Einsatz in verkehrswidriger Absicht hinzukommen, dass es mit mind. bedingtem Schädigungsvorsatz - Waffe, etc.- missbraucht wird
...Text des Beschlusses