(BFH = Bundesfinanzhof, BR Deutschland, Zentrales Gericht - hoch
, , 1 ARs 31/03
- Beschluß
13.05.2004
)
Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen ergibt sich nur dann aus der Tat, wenn aus dieser konkrete Anhaltspunkte dafür zu erkennen sind, daß der Täter bereit ist, die Sicherheit des Straßenverkehrs seinen eigenen kriminellen Interessen unterzuordnen
...Text des Beschlusses