(BGH = Bundesgerichtshof, BR Deutschland, Zentrales Gericht - hoch
, , 4 StR 24/00
- Beschluß
30.05.2000
)
Die wirksam vorgenommene Bestellung eines Beistands nach § 397 a I Satz 1 StPO erstreckt sich auf die Hauptverhandlung vor dem Revisionsgericht.
...Text des Beschlusses