(BGH = Bundesgerichtshof, BR Deutschland, Zentrales Gericht - hoch
, , 5 StR 4/07
- Beschluß
13.02.2007
)
Urteil des Landgerichts Bautzen vom 24. Oktober 2006 gemäß § 348 Abs. 4 StPO mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben, soweit dem Angeklagten die Strafaussetzung zur Bewährung versagt
...Text des Beschlusses