(BGH = Bundesgerichtshof, BR Deutschland, Zentrales Gericht - hoch
, , 5 StR 336/02
- Beschluß
07.11.2002
)
Bei einem Strafverfahren gegen mehrere Angeklagte, denen eine Vielzahl von Straftaten zur Last gelegt wird, läßt sich aus einer nicht näher ausgeführten allgemeinen Sachrüge das Anfechtungsziel der Staatsanwaltschaft nicht sicher ermitteln
...Text des Beschlusses