(BGH = Bundesgerichtshof, BR Deutschland, Zentrales Gericht - hoch
, , X ZR 165/07
- Beschluß
18.01.2011
)
Aus Umstand, dass bestimmte Sachverhaltsbereiche vom Gericht bei Befragung des gerichtlichen Sachverständigen nicht aufgegriffen werden, kann nicht geschlossen werden, dass das Gericht sie für unerheblich hält
...Text des Beschlusses