(BGH = Bundesgerichtshof, BR Deutschland, Zentrales Gericht - hoch
, , VIII ZB 27/09
- Beschluß
07.09.2011
)
Kosten der Zwangsvollstreckung aus einem für vorläufig vollstreckbar erklärten Urteil sind nicht erstattungsfähig, soweit der Verurteilung durch das Rechtsmittelgericht die materiell-rechtliche Grundlage entzogen wird
...Text des Beschlusses