(BGH = Bundesgerichtshof, BR Deutschland, Zentrales Gericht - hoch
, , 3 StR 314/09
- Urteil
29.04.2010
)
Beiseiteschaffen liegt nur dann vor, wenn Zugriff auf weggegebenen Vermögensbestandteil für Insolvenzverwalter im Rahmen der Gesamtvollstreckung (Insolvenz) wesentlich erschwert wird
...Text des Urteils