(BGH = Bundesgerichtshof, BR Deutschland, Zentrales Gericht - hoch
, , 4 StR 426/05
- Beschluß
01.12.2005
)
Verbindung, die nicht nur örtliche, sondern auch sachliche Zuständigkeit betrifft, nicht durch Vereinbarung der beteiligten Gerichte sondern nur durch Entscheidung des gemeinschaftliches oberes Gerichts
...Text des Beschlusses