(OLG = Oberlandesgericht, BR Deutschland, Regionales Gericht - hoch
, Naumburg
, 1 Ws 680/10
- Beschluß
12.11.2010
)
Interessenkonflikt zwischen Beschuldigten und Staatsanwaltschaft kann nur dadurch aufgelöst werden, dass die Beschwerdeentscheidung bis zur Gewährung der zunächst verweigerten Akteneinsicht aufgeschoben wird
...Text des Beschlusses