(BGH = Bundesgerichtshof, BR Deutschland, Zentrales Gericht - hoch
, , II ZB 17/10
- Beschluß
20.09.2011
)
Registergericht ist berechtigt, Gesellschafterliste zurückzuweisen, die entgegen § 40 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1 GmbHG keine Veränderungen in den Personen der Gesellschafter oder des Umfangs ihrer Beteiligung ausweist, sondern solche nur ankündigt
...Text des Beschlusses