(BGH = Bundesgerichtshof, BR Deutschland, Zentrales Gericht - hoch
, , 4 StR 623/07
- Beschluß
12.02.2008
)
Wer sich unbefugt Gelder von fremden Konten verschafft, indem er Überweisungsträger der betreffenden Konten fälscht, begeht – wenn Überweisungsträger nur in automatisierter Weise auf Echtheit überprüft werden – Computerbetrug
...Text des Beschlusses