(BGH = Bundesgerichtshof, BR Deutschland, Zentrales Gericht - hoch
, , 4 StR 543/02
- Beschluß
04.03.2003
)
Lg verkennt nicht, daß Angaben, die nicht durch Anhörung des tat- und sachnächsten Zeugen, sondern nur durch Vernehmung eines \"Zeugen vom Hörensagen"\, wie hier der polizeilichen Vernehmungsbeamtin, vermittelt sind, nur ein eingeschränkter Beweiswert zuk
...Text des Beschlusses