(BGH = Bundesgerichtshof, BR Deutschland, Zentrales Gericht - hoch
, , II ZR 229/08
- Beschluß
07.12.2009
)
Unternehmensfortführung liegt auch dann vor, wenn nurTeilbereich des Unternehmens fortgeführt wird, sofern es sich aus der Sicht des maßgeblichen Rechtsverkehrs um den wesentlichen Kernbereich handelt
...Text des Beschlusses