(BGH = Bundesgerichtshof, BR Deutschland, Zentrales Gericht - hoch
, , 3 StR 421/03
- Beschluß
11.12.2003
)
Zwang zu kurzfristigem Verhalten, das nicht Zweck, sondern lediglich Mittel ist, um das vom Täter gewollte Verhalten zu ermöglichen, ist kein tauglicher Taterfolg des § 240 StGB
...Text des Beschlusses