(BGH = Bundesgerichtshof, BR Deutschland, Zentrales Gericht - hoch
, , III ZB 50/05
- BeschluĂ
23.02.2006
)
OLG bei Vollstreckbarerklärung eines Schiedsspruchs nicht an (streitiger) Sachentscheidung gehindert, wenn Antragsteller in mßndlicher Verhandlung säumig ist; \"Versäumnisbeschluss\" analog § 330 ZPO nicht zulässig
...Text des Beschlusses