(BGH = Bundesgerichtshof, BR Deutschland, Zentrales Gericht - hoch
, , 4 StR 345/06
- Beschluß
04.04.2007
)
Allein auslandsspezifische Hilflosigkeit eines Tatopfers + Angst vor ausländer- und strafrechtlichen Konsequenzen illegalen Aufenthalts begründen noch keine schutzlose Lage iSd. § 177 I 3. StGB
...Text des Beschlusses