(BGH = Bundesgerichtshof, BR Deutschland, Zentrales Gericht - hoch
, , 2 StR 54/09
- Beschluß
08.07.2009
)
Eine Protokollberichtigung mit der Folge einer "Rügeverkümmerung" ist nicht möglich, wenn in der Hauptverhandlung Feststellungen über die Kenntnisnahme vom Wortlaut der Urkunden im Selbstleseverfahren unterblieben sind
...Text des Beschlusses