(BGH = Bundesgerichtshof, BR Deutschland, Zentrales Gericht - hoch
, , 1 StR 82/02
- Urteil
30.07.2002
)
Bei der Strafzumessung war auch zu berücksichtigen, daß zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren mit Bewährung verurteilt worden war, anders als die Beschwerdeführerin annimmt
...Text des Urteils