(ArbG = Arbeitsgericht, BR Deutschland, Regionales Gericht - niedrig
, Stendal
, 4 Ca 517/08
- Beschluß
08.08.2008
)
Wohnort eines Arbeitnehmers, dessen Tätigkeit sich über mehrere Gerichtsbezirke erstreckt, begründet nur dann die örtliche Zuständigkeit, wenn durch Arbeitnehmer am Wohnort vertraglich geschuldete Arbeitsleistungen erbracht werden
...Text des Beschlusses