(BFH = Bundesfinanzhof, BR Deutschland, Zentrales Gericht - hoch
, , I R 15/03
- Urteil
22.10.2003
)
Durch offene Gewinnausschüttung für ein abgelaufenes Wirtschaftsjahr wird kein abweichender Zinslauf gemäß § 233a Abs. 2 a AO 1977 i.d.F. des JStG 1997 ausgelöst, wenn dieser Beschluss ein erstmaliger ist
...Text des Urteils