(BGH = Bundesgerichtshof, BR Deutschland, Zentrales Gericht - hoch
, , 1 StR 424/04
- Beschluß
11.11.2004
)
Dem als Beistand eines nebenklageberechtigten Verletzten bestellten Rechtsanwalt (§ 406g StPO) kann der Vorsitzende im Rahmen seiner Sachleitungsbefugnis gestatten, in der Hauptverhandlung einzelne Fragen zu stellen
...Text des Beschlusses