(BGH = Bundesgerichtshof, BR Deutschland, Zentrales Gericht - hoch
, , VIII ZR 74/03
- Urteil
21.01.2004
)
Ausgleichszahlung anstelle entgangenen Gewinns aus gewöhnlicher Geschäftstätigkeit, ist grundsätzlich kein außerordentlicher Ertrag iSd. § 277 Abs. 4 Satz 1 HGB
...Text des Urteils