(BGH = Bundesgerichtshof, BR Deutschland, Zentrales Gericht - hoch
, , VI ZB 19/04
- Beschluß
11.05.2004
)
Berufungszulassung kann per Berichtigungsbeschluss nachgeholt werden, wenn Gericht Berufung im Urteil erkennbar zulassen wollte und dies nur versehentlich unterblieben ist
...Text des Beschlusses