(BFH = Bundesfinanzhof, BR Deutschland, Zentrales Gericht - hoch
, , VII R 7/03
- Urteil
12.04.2005
)
Bei Pfändung künftiger Forderungen entsteht das Pfändungspfandrecht nicht bereits mit Zustellung der Pfändungsverfügung an den Drittschuldner, sondern erst mit der (späteren) Entstehung der Forderung
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