(BGH = Bundesgerichtshof, BR Deutschland, Zentrales Gericht - hoch
, , 1 StR 631/10
- Beschluß
25.07.2011
)
Eigenmächtigkeit des Entfernens iSv. § 231 II StPO kann vorliegen, wenn der Angeklagte aufgrund einer mittelgradigen depressiven Episode einen Suizidversuch unternimmt, der zu seiner Verhandlungsunfähigkeit führt
...Text des Beschlusses