(BGH = Bundesgerichtshof, BR Deutschland, Zentrales Gericht - hoch
, , I ZR 109/05
- Urteil
17.07.2008
)
Kunsthändler i.S. des § 26 UrhG ist jeder, der aus eigenem wirtschaftlichem Interesse an der Veräußerung von Kunstwerken beteiligt ist (auch: Berater) - zum Auskunftsanspruch des Künstlers gegen Händler/ Versteigerer, insb. bei Auslandsbezug
...Text des Urteils