(BAG = Bundesarbeitsgericht, BR Deutschland, Zentrales Gericht - hoch
, , 1 ABR 93/07
- Beschluß
10.03.2009
)
Für Schriftlichkeitsgebot des § 99 III S.1 BetrVG genügt Mitteilung per E-Mail, wenn diese Textform nach § 126b BGB entspricht - Unrichtige, aber nicht offensichtlich falsche Angaben über tarifliche Vergütung in betrieblicher Stellenausschreibung
...Text des Beschlusses