(BGH = Bundesgerichtshof, BR Deutschland, Zentrales Gericht - hoch
, , IV ZR 45/05
- Urteil
14.12.2005
)
Gebäude kann nicht nur durch Gliederung, Einteilung, Eigenart oder Bauart, sondern auch aufgrund Ausstattung mit betriebsdienlichen Maschinen und sonstigen Gerätschaften als für gewerblichen Betrieb dauernd eingerichtet angesehen werden
...Text des Urteils