(BGH = Bundesgerichtshof, BR Deutschland, Zentrales Gericht - hoch
, , VIII ZB 20/06
- Beschluß
08.04.2008
)
Zeuge, in 2. Instanz erneut vernommen, nachdem bereits in 1. Instanz zur Sache ausgesagt, darf Zeugnis verweigern über Fragen, deren Beantwortung ihn der Gefahr einer Strafverfolgung nach § 153 StGB wegen Aussage 1. Instanz aussetzen würde
...Text des Beschlusses