(OLG = Oberlandesgericht, BR Deutschland, Regionales Gericht - hoch
, Naumburg
, 2 U 79/10
- Urteil
23.12.2010
)
Bestimmungen des § 922 BGB sind nur auf Grenzanlagen iSv. § 921 BGB anwendbar, d. h., dass eine eindeutige und ausschließliche Zuordnung zu einem der benachbarten Grundstücke gerade nicht möglich ist
...Text des Urteils