(BGH = Bundesgerichtshof, BR Deutschland, Zentrales Gericht - hoch
, , V ZR 389/99
- Urteil
23.02.2001
)
Besitzer (Grundstück) kann bei verbotener Eigenmacht, die aus besonderen Gründen nicht nach §§ 862, 858 BGB abgewendet werden kann, nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch in Geld entspr. § 906 II S.2 BGB zustehen
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