(BGH = Bundesgerichtshof, BR Deutschland, Zentrales Gericht - hoch
, , III ZR 250/08
- Beschluß
22.10.2009
)
Beurkundet Notar Bestellung einer Buchgrundschuld + zugleich Rangrücktritt eines bereits eingetragenen Grundpfandrechts, ohne dass ihm Grundschuldbrief vorgelegt wird, hat er auf Folgen hinzuweisen, die sich aus Fehlen der Briefvorlage ergeben könne
...Text des Beschlusses