(BVerwG = Bundesverwaltungsgericht, BR Deutschland, Zentrales Gericht - hoch
, , BVerwG 2 WD 40.01
- Urteil
21.02.2002
)
Die für private Zwecke erfolgte Entnahme für Dritte vereinnahmter Gelder aus der Kasse eines Standort-Freizeitbüros stellt nur dann eine Verletzung der Kameradschaftspflicht dar, wenn dadurch Rechte von Kameraden beeinträchtigt werden
...Text des Urteils