(BGH = Bundesgerichtshof, BR Deutschland, Zentrales Gericht - hoch
, , II ZR 152/06
- Hinweis auf beabsichtigte Zurückweisung
11.06.2007
)
Gem. § 245 Nr. 1 AktG anfechtungsbefugt ist Aktionär auch, wenn Widerspruch gegen Beschluss schon vor dessen Fassung erklärt - hier: Hauptversammlung ermächtigte Vorstand zu Bezugsrechtsausschluß bei bed. Kapitalerhöhung durch Wandelschuldverschreibung
...Text des Beschlusses