(BGH = Bundesgerichtshof, BR Deutschland, Zentrales Gericht - hoch
, , 1 StR 322/08
- Beschluß
10.12.2008
)
Teilabordnung eines (Vorsitzenden) Richters am OLG an LG (dort: ebenfalls Vorsitzender) ist nach § 37 DRiG zulässig - kein Verhinderungsfall iSv. § 192 II GVG, wenn so bereits begonnenes Verfahren fortgesetzt wird (ging um ein öffentlichkeitswirksames Ve
...Text des Beschlusses