(BGH = Bundesgerichtshof, BR Deutschland, Zentrales Gericht - hoch
, , III ZR 408/04
- Beschluß
15.09.2005
)
Das an Justizvollzugsbedienstete gerichtete Verbot, Gefangenen Waffen, Ausbruchswerkzeuge, etc. zu überlassen, bezweckt insb. auch den Schutz anderer Vollzugsbediensteter
...Text des Beschlusses