(BGH = Bundesgerichtshof, BR Deutschland, Zentrales Gericht - hoch
, , VII ZB 87/08
- Beschluß
10.03.2009
)
Wird Frist zur Berufungsbegründung um bestimmten Zeitraum verlängert und fällt letzterTag der ursprünglichen Frist auf Samstag, Sonntag oder allgemeinen Feiertag, beginnt verlängerter Teil der Frist erst mit Ablauf des nächstfolgenden Werktags
...Text des Beschlusses