(BGH = Bundesgerichtshof, BR Deutschland, Zentrales Gericht - hoch
, , IX ZR 181/04
- Urteil
03.11.2005
)
InsO-Verwertung durch Übernahme eines absonderungsberechtigten Gläubigers: Mehrerlös bei Weiterveräußerung wird nicht auf Inso-Forderung angerechnet - Etwaiger Bürge aber durch Mehrerlös entlastet
...Text des Urteils