(OLG = Oberlandesgericht, BR Deutschland, Regionales Gericht - hoch
, Jena
, 4 W 485/09
- Beschluß
17.11.2009
)
In AGB enthaltener Verzicht auf Einrede der Aufrechenbarkeit gem. § 770 II BGB ist jedenfalls dann unwirksam, wenn auch für den Fall, dass Gegenforderung des Hauptschuldners unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist
...Text des Beschlusses