(BFH = Bundesfinanzhof, BR Deutschland, Zentrales Gericht - hoch
, , VIII B 181/05
- Beschluß
30.11.2005
)
Generelle Unstatthaftigkeit einer außerordentlichen Beschwerde seit In-Kraft-Treten des Anhörungsrügengesetzes - keine Beschwerde in Streitigkeiten über Kosten
...Text des Beschlusses